Menschenrechte in Kuba
Rechte
der Bevölkerung
Die kubanische Regierung enthält ihren Bürgern
systematisch und strukturell wesentliche Menschenrechte
vor.
Insbesondere folgende Rechte sind in Kuba nicht /
nicht immer gewährleistet...
- körperliche Unversehrtheit
- Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
- freie Meinungsäusserung
- Freiheit von Kunst und Wissenschaft
- Medien- und Informationsfreiheit
- Ausbildungs- und Berufsfreiheit
- Freizügigkeit innerhalb und ausserhalb des
Landes
- Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit.
Rechtsstaatlichkeit, faire Verfahren vor Gericht sowie
eine unabhängige Anwaltschaft sind daher nicht
gewährleistet.
Die Verfassung und ihre Grundrechte
Die Verfassung erwähnt zwar die Grundrechte, ordnet
ihre Ausübung aber den staatlichen Zielen unter.
Es gibt keine unabhängige richterliche Gewalt,
welche die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellt.
Menschenrechtsvereinigungen sind nicht zugelassen.
Gefängnisse in Kuba
Als besonders schlimm gelten die kubanischen Gefängnisse,
in denen zur Zeit fast ein Prozent der Bevölkerung,
darunter Hunderte politische Gefangene, einsitzen (die
Unterscheidung zwischen politischen und nichtpolitischen
Gefangenen ist nicht immer ganz einfach, weil viele
Dissidenten auch wegen unpolitischer Gummitatbestände,
wie Asoziales Verhalten, eingekerkert werden). Gefangene
werden häufig entfernt von ihren Angehörigen
untergebracht und Besuche nur selten gestattet, ebenso
wenig haben sie Zugang zu Radio oder Zeitungen.

Folter und Haftbedingungen
Nach Berichten ehemaliger Gefängnisinsassen sind
primitivste Lebensbedingungen, verweigerte medizinische
Versorgung, Isolationshaft, Misshandlungen und teilweise
Folter an der Tagesordnung. Das Regime untersagt als
eines von wenigen Ländern dem Internationalen Komitee
vom Roten Kreuz den Zugang zu den Haftanstalten, so
dass die dortigen Gefangenen völlig ihren Wärtern
ausgeliefert sind. Auch normale Bürger müssen
mit Polizeiwillkür rechnen.
Todesstrafe in Kuba
Die Todesstrafe ist nicht abgeschafft und ist für
zahlreiche, auch politische, Straftaten vorgesehen und
wird immer noch verhängt. Zur Zeit befinden sich
rund 45 Kubaner in Todestrakten. Allerdings wird die
Strafe seit 1989 nicht mehr vollstreckt. Das Hinrichtungsmoratorium
ist jedoch für die Regierung nicht verbindlich
und erst vor kurzem liess das Regime drei Flugzeugentführer
erschiessen.
Umgang mit Opposition und Kritik
Opposition und kritische Meinungsäusserung wird
mit den Mitteln des Strafrechts geahndet. Dissidenten
können jahrzehntelang eingesperrt werden, ihre
Strafen müssen sie regelmässig voll absitzen.
Gemäss dem ley de peligrosidad ist es sogar möglich,
jeden, der "eine Bedrohung für den Sozialismus"
darstellt, unbegrenzt lange und ohne Gerichtsverfahren
in Haft zu halten. Bedroht sind vor allem die vielen
international unbekannten regierungskritischen Bürger,
die keine weltweite Lobby haben. Auf willkürliche
Massenverhaftungen folgen oft ebenso willkürliche
Freilassungen. Neben den Massnahmen des Strafrechts
gibt es auch eine ganze Palette von "weichen"
Massnahmen mit denen die Regierung gegen Regimekritiker
vorgeht: Drohungen, Schikane, Hausarrest, Beschlagnahmungen,
öffentliche Verunglimpfungen und Verlust des Arbeitsplatzes.
Rechtfertigung des Regimes
Zur Rechtfertigung der Menschenrechtsverletzungen führen
das Regime und seine ausländischen Verteidiger
folgendes an...
- Vergleich mit anderen Ländern. Zum einen
wird darauf abgestellt, dass die kubanische Regierung
viele Menschenrechtsverletzungen lateinamerikanischer
Diktatoren (Verschwindenlassen, Todesschwadronen)
unterlassen hat, zum anderen wird in fast allen
Kommentaren auf die Menschenrechtslage in den USA
und seit neusten insbesondere auf das rechtsfreie
Gefängnis in Guantánamo Bezug genommen.
- Verunglimpfung der Opfer. Insbesondere wird behauptet,
dass die meisten Regierungskritiker von den USA
unterstützte und bezahlte Agenten seien.
- Kritik am "bürgerlichen Menschenrechtsbegriff".
Kuba behauptet, soziale Menschenrechte (Recht auf
Arbeit und Bildung, Recht auf Teilhabe am nationalen
Wohlstand und Recht auf medizinische und soziale
Versorgung) besser zu achten als andere lateinamerikanische
Staaten und tlw. die USA selbst.
International sorgen vor allem Human Rights Watch
und Amnesty International dafür, dass die Menschenrechtsverletzungen
an den Kubanern im Gespräch bleiben. Auch die
UN-Menschenrechtskommission, in der Kuba selbst Mitglied
ist, erteilte dem Land dieses Jahr eine "gemässigte
Rüge". (wp)
Quellen:
Bild und Text wp
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