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Menschenrechte in Kuba

Rechte der Bevölkerung
Die kubanische Regierung enthält ihren Bürgern systematisch und strukturell wesentliche Menschenrechte vor.

Insbesondere folgende Rechte sind in Kuba nicht / nicht immer gewährleistet...
  • körperliche Unversehrtheit
  • Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
  • freie Meinungsäusserung
  • Freiheit von Kunst und Wissenschaft
  • Medien- und Informationsfreiheit
  • Ausbildungs- und Berufsfreiheit
  • Freizügigkeit innerhalb und ausserhalb des Landes
  • Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit.
Rechtsstaatlichkeit, faire Verfahren vor Gericht sowie eine unabhängige Anwaltschaft sind daher nicht gewährleistet.

Die Verfassung und ihre Grundrechte
Die Verfassung erwähnt zwar die Grundrechte, ordnet ihre Ausübung aber den staatlichen Zielen unter. Es gibt keine unabhängige richterliche Gewalt, welche die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellt. Menschenrechtsvereinigungen sind nicht zugelassen.

Gefängnisse in Kuba
Als besonders schlimm gelten die kubanischen Gefängnisse, in denen zur Zeit fast ein Prozent der Bevölkerung, darunter Hunderte politische Gefangene, einsitzen (die Unterscheidung zwischen politischen und nichtpolitischen Gefangenen ist nicht immer ganz einfach, weil viele Dissidenten auch wegen unpolitischer Gummitatbestände, wie Asoziales Verhalten, eingekerkert werden). Gefangene werden häufig entfernt von ihren Angehörigen untergebracht und Besuche nur selten gestattet, ebenso wenig haben sie Zugang zu Radio oder Zeitungen.

Folter und Haftbedingungen
Nach Berichten ehemaliger Gefängnisinsassen sind primitivste Lebensbedingungen, verweigerte medizinische Versorgung, Isolationshaft, Misshandlungen und teilweise Folter an der Tagesordnung. Das Regime untersagt als eines von wenigen Ländern dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz den Zugang zu den Haftanstalten, so dass die dortigen Gefangenen völlig ihren Wärtern ausgeliefert sind. Auch normale Bürger müssen mit Polizeiwillkür rechnen.

Todesstrafe in Kuba
Die Todesstrafe ist nicht abgeschafft und ist für zahlreiche, auch politische, Straftaten vorgesehen und wird immer noch verhängt. Zur Zeit befinden sich rund 45 Kubaner in Todestrakten. Allerdings wird die Strafe seit 1989 nicht mehr vollstreckt. Das Hinrichtungsmoratorium ist jedoch für die Regierung nicht verbindlich und erst vor kurzem liess das Regime drei Flugzeugentführer erschiessen.

Umgang mit Opposition und Kritik
Opposition und kritische Meinungsäusserung wird mit den Mitteln des Strafrechts geahndet. Dissidenten können jahrzehntelang eingesperrt werden, ihre Strafen müssen sie regelmässig voll absitzen. Gemäss dem ley de peligrosidad ist es sogar möglich, jeden, der "eine Bedrohung für den Sozialismus" darstellt, unbegrenzt lange und ohne Gerichtsverfahren in Haft zu halten.

Bedroht sind vor allem die vielen international unbekannten regierungskritischen Bürger, die keine weltweite Lobby haben. Auf willkürliche Massenverhaftungen folgen oft ebenso willkürliche Freilassungen. Neben den Massnahmen des Strafrechts gibt es auch eine ganze Palette von "weichen" Massnahmen mit denen die Regierung gegen Regimekritiker vorgeht: Drohungen, Schikane, Hausarrest, Beschlagnahmungen, öffentliche Verunglimpfungen und Verlust des Arbeitsplatzes.

Rechtfertigung des Regimes
Zur Rechtfertigung der Menschenrechtsverletzungen führen das Regime und seine ausländischen Verteidiger folgendes an...
  • Vergleich mit anderen Ländern. Zum einen wird darauf abgestellt, dass die kubanische Regierung viele Menschenrechtsverletzungen lateinamerikanischer Diktatoren (Verschwindenlassen, Todesschwadronen) unterlassen hat, zum anderen wird in fast allen Kommentaren auf die Menschenrechtslage in den USA und seit neusten insbesondere auf das rechtsfreie Gefängnis in Guantánamo Bezug genommen.

  • Verunglimpfung der Opfer. Insbesondere wird behauptet, dass die meisten Regierungskritiker von den USA unterstützte und bezahlte Agenten seien.

  • Kritik am "bürgerlichen Menschenrechtsbegriff". Kuba behauptet, soziale Menschenrechte (Recht auf Arbeit und Bildung, Recht auf Teilhabe am nationalen Wohlstand und Recht auf medizinische und soziale Versorgung) besser zu achten als andere lateinamerikanische Staaten und tlw. die USA selbst.
International sorgen vor allem Human Rights Watch und Amnesty International dafür, dass die Menschenrechtsverletzungen an den Kubanern im Gespräch bleiben. Auch die UN-Menschenrechtskommission, in der Kuba selbst Mitglied ist, erteilte dem Land dieses Jahr eine "gemässigte Rüge". (wp)

Quellen:
Text wp




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